Grundrecht Humor

Grundrechte des Humors

Verfassung der Lachenden dieser Welt

Wir, die Lachenden dieser Welt, in dem Bestreben, den Ernst des Lebens erträglicher zu gestalten, geben uns hiermit diese Verfassung — wohlwissend, dass eine Verfassung über Humor selbst schon ziemlich komisch ist.

Artikel 1 — Menschenwürde des Lachens

Die Würde des Lachens ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller.

Artikel 2 — Freiheit der Pointe

  1. Jeder hat das Recht auf freie Entfaltung seiner Pointe.
  2. Dieses Recht findet seine Schranken dort, wo die Pointe niemand mehr versteht außer die erzählende Person selbst.

Artikel 3 — Gleichheit vor dem Lachen

Alle Witze sind vor dem Gesetz gleich schlecht. Niemand darf wegen seines Humors bevorzugt oder benachteiligt werden.

Artikel 4 — Versammlungsfreiheit für Lacher

Mehrere Personen dürfen sich jederzeit friedlich versammeln, um gemeinsam über etwas zu lachen, das eigentlich gar nicht so lustig ist.

Artikel 5 — Recht auf Ironie

  1. Jeder darf das Gegenteil dessen sagen, was er meint.
  2. Der Staat gewährleistet, dass mindestens eine Person im Raum den Tonfall trotzdem missversteht.

Artikel 6 — Schutz vor Zwangshumor

Niemand darf gezwungen werden, über einen Witz zu lachen. Ein müdes Lächeln gilt als ausreichende Erfüllung der sozialen Pflicht.

Artikel 7 — Recht auf schlechtes Timing

Jeder Mensch darf den perfekten Konter drei Stunden zu spät finden. Dieses Recht ist unter dem Namen „Treppenwitz“ besonders geschützt.

Artikel 8 — Asylrecht für schlechte Witze

Ein Witz, der in einer Runde nicht zündet, findet in jeder Grundschulklasse verlässlich Asyl und wird dort mit Begeisterung aufgenommen.

Artikel 9 — Ewigkeitsklausel

Der Kern dieser Verfassung — dass irgendjemand, irgendwo, über irgendetwas lacht — darf durch keine Reform, keinen Algorithmus und keinen humorlosen Vorgesetzten angetastet werden.