Artikel 1 — Menschenwürde des Lachens
Die Würde des Lachens ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller.
Verfassung der Lachenden dieser Welt
Wir, die Lachenden dieser Welt, in dem Bestreben, den Ernst des Lebens erträglicher zu gestalten, geben uns hiermit diese Verfassung — wohlwissend, dass eine Verfassung über Humor selbst schon ziemlich komisch ist.
Die Würde des Lachens ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller.
Alle Witze sind vor dem Gesetz gleich schlecht. Niemand darf wegen seines Humors bevorzugt oder benachteiligt werden.
Mehrere Personen dürfen sich jederzeit friedlich versammeln, um gemeinsam über etwas zu lachen, das eigentlich gar nicht so lustig ist.
Niemand darf gezwungen werden, über einen Witz zu lachen. Ein müdes Lächeln gilt als ausreichende Erfüllung der sozialen Pflicht.
Jeder Mensch darf den perfekten Konter drei Stunden zu spät finden. Dieses Recht ist unter dem Namen „Treppenwitz“ besonders geschützt.
Ein Witz, der in einer Runde nicht zündet, findet in jeder Grundschulklasse verlässlich Asyl und wird dort mit Begeisterung aufgenommen.
Der Kern dieser Verfassung — dass irgendjemand, irgendwo, über irgendetwas lacht — darf durch keine Reform, keinen Algorithmus und keinen humorlosen Vorgesetzten angetastet werden.